Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
San José / Costa Rica, den 03.05.2002
Gz.: RK 511 E-Kühn
Betreff: Ihre Zurückweisung bei der Einreise nach Costa Rica
Bezug: Ihre E-Mail vom 30. April 2002
Sehr geehrter Herr Kühn,
mit E-mail vom 30. April 2002 hatten Sie uns gebeten, Ihnen bezüglich Ihrer Zurückweisung durch die costaricanischen Behörden, behilflich zu sein. Es tut uns sehr leid, dass Sie und Ihre Freundin eine so unangenehme Erfahrung machen mussten. Das Auswärtige Amt hatte uns bereits am 16.04.2002 über den Vorfall unterrichtet und wir hatten uns daraufhin sofort mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt.
Wie uns die costaricanischen Behörden jetzt mitteilten, existiert tatsächlich eine Person, für die der costaricanische Staat ein Einreiseverbot verfügt hat. Der Name dieser Person lautet allerdings nicht Kühn, sondern Kuhn. Es ist uns klar, dass es sich insofern um eine andere Person handelt.
Um ein solches Missverständnis in Zukunft zu vermeiden, hat die costaricanische Einreisebehörde uns mitgeteilt, dass nun diesbezüglich Vorkehrungen getroffen worden sind. Zukünftig wird nicht nur der Name der Personen, deren Einreise gesperrt ist, gespeichert werden, sondern zusätzlich die Passnummer und das Geburtsdatum.
Leider hat die Einreisebehörde in ihrem Schreiben nicht dazu Stellung genommen, inwieweit ein finanzieller Ausgleich von Seiten des costaricanischen Staates erwartet werden kann. Wir gehen daher davon aus, dass mit einer diesbezüglichen Ausgleichsleistung nicht gerechnet werden kann. Unabhängig davon werden wir uns bezüglich eines angemessenen Ausgleichs erneut mit den costaricanischen Behörden in Verbindung setzen und Sie, sobald uns eine Antwort vorliegt, darüber unterrichten.
Wir raten Ihnen allerdings dringend, Ihre Bemühungen bei der costaricanischen Botschaft fortzusetzen, da dieser im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für Costa Rica an einer Bereinigung der Sache gelegen sein sollte.
Falls Sie sich zu einer eingehenden rechtlichen Beratung entschließen sollten oder rechtliche Schritte einleiten wollen, übersenden wir Ihnen als Anhang eine Liste mit vertrauenswürdigen deutschsprachigen Anwälten in Costa Rica.
In der Hoffnung auf eine baldige Lösung verbleiben wir mit
mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Stefani Glass